Vertrauen beginnt mit Klarheit.

Ich bin ein auf die Medizintechnikbranche spezialisierter Rechtsanwalt.

Dr. Timo
Mackenzie-Owen

Ich berate Hersteller, Zulieferer und Händler.

News

Vortrag

2. März 2027

MDR-Proposal: Comeback für OEM-/Private-Label-Modelle?

Im Fokus

Ich berate MedTech Unternehmen entlang des gesamten Produktlebenszyklus von der Entwicklung und Herstellung bis zur Vermarktung und dem Vertrieb. Mit Erfahrungen in Rechtsabteilungen von Medizinprodukteherstellern verbinde ich

Rechtsberatung mit Branchenkenntnis und unternehmerischem Verständnis. Im Mittelpunkt stehen klare, umsetzbare Lösungen als langfristiger Partner auf Augenhöhe.

Ich berate MedTech Unternehmen entlang des gesamten Produktlebenszyklus von der Entwicklung und Herstellung bis zur Vermarktung und dem Vertrieb. Mit Erfahrungen in Rechtsabteilungen von Medizinprodukteherstellern verbinde ich Rechtsberatung mit Branchenkenntnis und unternehmerischem Verständnis. Im Mittelpunkt stehen klare, umsetzbare Lösungen als langfristiger Partner auf Augenhöhe.

01

Verträge und Kooperationen

Ich gestalte, prüfe und verhandele Verträge entlang der Wertschöpfungskette von Liefer-, und Vertriebsverträgen bis zu F&E, Lizenz und Geheimhaltungsvereinbarungen.

Ich bin mit branchentypischen Verträgen vertraut. Ich entwerfe, prüfe und verhandele Verträge, die auf eine effektive Umsetzung und Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. National und global auf Deutsch und Englisch:

  • Verträge in der Wertschöpfungskette von der Herstellung bis zum Vertrieb: Lieferverträge, Lohnfertigung, Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV), Verantwortungsabgrenzung, Lieferkettensorgfalt
  • Vermarktung ambulant und in der Klinik: Integrierte Beschaffung (Hardware, Software, Services, Wartung und Service); wertbasierte Modelle (Risk and Cost Sharing, Pay per Treatment, Pay per Patient u.a.)
  • Vertriebsverträge
  • Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen zwischen Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Start-Ups und Healthcare Professionals
  • Training und Sponsoring unter Beteiligung von Healthcare Professionals
  • Lizenzverträge und Know-how Schutz, Abgrenzungsvereinbarungen (IP)
  • NDA – Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Unterstützung bei M&A Projekten mit Bezug zu MedTech
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02

Vermarktung und Werbung

Ich berate zu Werbung, Kennzeichnung und Vermarktungsmodellen für Medizinprodukte, IVDs und digitale Gesundheitslösungen.

  • Kennzeichnung und Werbung
  • Werbung für Medizinprodukte, In-Vitro-Diagnostika und digitale Gesundheitslösungen: Prüfung und rechtskonforme Gestaltung klassischer Werbung und in sozialen Medien (Medfluencer), Green Claims, Nachhaltigkeit und MedTech
  • Zusammenarbeit mit Healthcare Professionals unter Berücksichtigung von Heilmittelwerberecht, Kodizes und Korruptionsstrafrecht
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03

IP - Geistiges Eigentum

Ich schütze und sichere Ihre Marken, Designs, Produktgestaltungen und Geschäftsgeheimnisse – vertraglich, strategisch und bei Bedarf auch in der Durchsetzung.

IP – Schutz von Produkten durch Schutzrechte und Know-how.

  • Markenrecht: Anmeldungen national und international, Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren beim DPMA und EUIPO, Abmahnungen und gerichtliche Auseinandersetzungen
  • Designs: Anmeldungen und Auseinandersetzungen
  • Urheberrechtlicher Schutz von Produktgestaltungen
  • Know-how-Schutz: Vertraglicher Schutz und Umsetzung im Unternehmen
  • Arbeitnehmererfinderrecht
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04

Streitbeilegung

Ich vertrete Sie bei Vertrags-, Wettbewerbs-, Marken- und Produkthaftungsstreitigkeiten – außergerichtlich und vor Gericht.

Ich vertrete und wahre Ihre Interessen. Außergerichtlich und gerichtlich:

  • in vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen in der Lieferkette und mit Kunden
  • in Streitigkeiten mit Wettbewerbern
  • in markenrechtlichen Auseinandersetzungen
  • bei Schadenfällen unter Beteiligung von Medizinprodukten
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05

Externe Rechtsabteilung – Fractional Legal Counsel

Ich unterstütze Sie laufend und operativ als externe Rechtsabteilung.

Flexible und operative Rechtsberatung:

  • Aufbau oder Testung einer Rechtsabteilung
  • Vertragsmanagement: Vorlagen, Prozesse und Training
  • Risikomanagement
  • Steuerung und Implementierung externer Anwälte in allen Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Datenschutz, Ausland
  • Budgetkontrolle
  • Feste und planbare monatliche Vergütung
    Flexible Laufzeiten
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Journey

Zulassung als Rechtsanwalt seit 2008
Sprachen: Deutsch, Englisch und Spanisch 

Blick auf den Hamburger Hafen mit Containerschiffen, Hafenkränen und Windkraftanlage bei sonnigem Wetter – aufgenommen vom Elbufer aus, ganz in der Nähe der Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Mackenzie-Owen

Output

BVMed Legal Lunch Qualitätssicherungs- und Liefervereinbarungen zwischen Herstellern und Zulieferern Wie können Qualitätssicherungs- und Liefervereinbarungen zwischen Herstellern und Zulieferern in der MedTech-Industrie umgesetzt werden?

Vortrag „Qualitätssicherungs- und Liefervereinbarungen zwischen Herstellern und Zulieferern“: 20. BVMed-Symposium zum Medizinprodukterecht „Aktuelle Rechtsfragen zu Medizinprodukten“, AMERON Hotel ABION Spreebogen Waterside, Berlin

Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 30.8.2024 – 6 U 10/23 Wettbewerbsrecht: Werbung für Zubehör von Medizinprodukten, MPR 2025, S. 65 ff.

Ambulantisierung, Hybrid-DRG und sektorenübergreifender Vertrieb von Medizinprodukten, (gemeinsam mit Christian Burholt), in: Medizinprodukterecht und Gesellschaft – Von der Regulierung zur Zukunftsgestaltung – Erinnerung an Dr. Michael Banz, Nomos Verlagsgesellschaft, herausgegeben von Maria Heil und Marc-Pierre Möll, 2024, S. 279 ff.

Medizinprodukte und Werbung, Frühjahrstagung 2023 des Norddeutschen Verbandes für Gewerblichen Rechtsschutz e.V., Hotel Louis C. Jacob, Hamburg

Unangekündigte Audits von Benannten Stellen – ein Weg durch die Hintertür?, MPJ 2015, S. 107 ff.

Industrievertreter im Operationssaal, MPR 2015, S. 46 ff.

Industrievertreter im Operationssaal, 10. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht (2014), Universität Augsburg

Klinische Prüfungen und Bewertungen – Worauf kommt es an? Der qualifizierte Medizinprodukte-Jurist, EUROFORUM-AKADEMIE, 2012 Berlin

Gibt es ein Recht am Bild der eigenen Sache? Besprechung der Entscheidung OLG Stuttgart, Urteil vom 31.5.2017 – 4 U 204/16 – Reiss-Engelhorn-Museen – gemeinfreie Fotos, Herbsttagung 2017 des Norddeutschen Verbandes für Gewerblichen Rechtsschutz e.V., Hotel Louis C. Jacob, Hamburg

Abbildungen von Kunstgegenständen – Rechte des Sacheigentümers, in: Kunsthandel – Kunstvertrieb, Tagungsband des Fünften Heidelberger Kunstrechtstags am 7. und 8. Oktober 2011, Nomos Verlagsgesellschaft, herausgegeben von Prof. Dr. Thomas Dreier, Prof. Dr. Matthias Weller, Dr. Nicolai Kemle

Bildzitate von Kunstwerken als Schranke des Urheberrechts und des Eigentums mit Bezügen zum internationalen Privatrecht, Peter Lang, 2011, Schriftenreihe zum Urheber- und Kunstrecht, herausgegeben von Prof. Thomas Hoeren

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Pro Bono

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU sind, können Sie von einer qualifizierten Einstiegsberatung im Bereich des geistigen Eigentums profitieren.

Ich biete einer begrenzten Zahl von KMUs zu sämtlichen Themen des geistigen Eigentums:

  • unentgeltliche Erstberatung bis zu zwei Stunden
  • Anmeldungen von Schutzrechten (Marken, Patente, Designs oder geographischen Angaben), Risikoanalysen (Freedom-to-Operate – FTO), Lizenzvereinbarungen, Widersprüche gegen Anmeldungen und Verhalten bei Abmahnungen sowie Rechtsverletzungen Dritter
  • Sprachen: Deutsch und Englisch
Mehr Informationen finden Sie hier auf der Seite des Europäischen Amts für geistiges Eigentum (EUIPO).