Vertrauen beginnt mit Klarheit.
Ich berate Hersteller, Zulieferer und Händler rund um Medizinprodukte. Von mir bekommen Sie rechtliche Beratung, die intern funktioniert.

Dr. Timo
Mackenzie-Owen
Im Fokus
Mein Anspruch ist es, Ihre unternehmerischen Ziele und Produkte zu verstehen und Ihnen einen Mehrwert zu geben, der über die rechtliche Analyse und Beratung hinaus geht. Eine aktive Zusammenarbeit mit mir
bedeutet, proaktiv Chancen und Risiken zu gestalten. Meine langjährige Erfahrung als Inhouse Counsel bei Herstellern von Medizinprodukten wird so zu Ihrem Vorteil.
Mein Anspruch ist es, Ihre unternehmerischen Ziele und Produkte zu verstehen und Ihnen einen Mehrwert zu geben, der über die rechtliche Analyse und Beratung hinaus geht. Eine aktive Zusammenarbeit mit mir bedeutet, proaktiv Chancen und Risiken zu gestalten. Meine langjährige Erfahrung als Inhouse Counsel bei Herstellern von Medizinprodukten wird so zu Ihrem Vorteil.
01
Verträge in der Lieferkette vom Zulieferer bis zum Endkunden
Lieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen und Vertriebsverträge unter Berücksichtigung regulatorischer Vorgaben, Schutz von geistigem Eigentum, mit Auslandsbezug und wirtschaftlich austarierten Lösungen.
02
Vertrieb
Gestaltung und Implementierung von innovativen Geschäftsmodellen.
03
Werbung mit Medizinprodukten
Unterstützung bei der Gestaltung von Werbung und bei streitigen Auseinandersetzungen.
04
Healthcare Compliance
Gestaltung rechtssicherer Kooperationen mit Angehörigen der Heilberufe und öffentlicher Einrichtungen.
News
Vortrag
2. Juni 2025
Vortrag „Qualitätssicherungs- und Liefervereinbarungen zwischen Herstellern und Zulieferern“:
20. BVMed-Symposium zum Medizinprodukterecht „Aktuelle Rechtsfragen zu Medizinprodukten“, AMERON Hotel ABION Spreebogen Waterside, Berlin
Anmerkung
20. Mai 2025
Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 30.8.2024 – 6 U 10/23
Wettbewerbsrecht: Werbung für Zubehör von Medizinprodukten, MPR 2025, S. 65 ff.
Journey
Ich studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg, Deusto (Bilbao) und Heidelberg. Nach dem ersten Staatsexamen in Heidelberg folgte das Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen u.a. beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, einer Marken- und Wettbewerbskammer beim Landgericht Hamburg und in der Rechtsabteilung eines internationalen Konzerns für Kosmetika. Ich promovierte zu einem urheberrechtlichen Thema bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme, LL.M. (Berkeley) in Heidelberg.
Seit dem Jahr 2008 bin ich als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Ich begann in einer überörtlichen Wirtschaftsrechtssozietät und es folgten seit 2010 Inhouse Tätigkeiten in der Medizintechnik. Im Jahr 2016 absolvierte ich den Fachanwaltskurs für gewerblichen Rechtsschutz, 2023 den Kurs Designing Winning Negotiations der Colombia Business School und 2023/2024 das EUIPO Trade Mark and Design Education Programme for Practitioners.

Output
Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 30.8.2024 – 6 U 10/23 Wettbewerbsrecht: Werbung für Zubehör von Medizinprodukten, MPR 2025, S. 65 ff.
Ambulantisierung, Hybrid-DRG und sektorenübergreifender Vertrieb von Medizinprodukten (gemeinsam mit Christian Burholt), in: Medizinprodukterecht und Gesellschaft – Von der Regulierung zur Zukunftsgestaltung – Erinnerung an Dr. Michael Banz, Nomos Verlagsgesellschaft, herausgegeben von Maria Heil und Marc-Pierre Möll, 2024, S. 279 ff.
Unangekündigte Audits von Benannten Stellen – ein Weg durch die Hintertür?, MPJ 2015, S. 107 ff.
Industrievertreter im Operationssaal, MPR 2015, S. 46 ff.
Industrievertreter im Operationssaal, 10. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht (2014), Universität Augsburg
Klinische Prüfungen und Bewertungen – Worauf kommt es an? Der qualifizierte Medizinprodukte-Jurist, EUROFORUM-AKADEMIE, 2012 Berlin
Gibt es ein Recht am Bild der eigenen Sache? Besprechung der Entscheidung OLG Stuttgart, Urteil vom 31.5.2017 – 4 U 204/16 – Reiss-Engelhorn-Museen – gemeinfreie Fotos, Herbsttagung 2017 des Norddeutscher Verband für Gewerblichen Rechtsschutz e.V., Hotel Louis C. Jacob, Hamburg
Abbildungen von Kunstgegenständen – Rechte des Sacheigentümers, in: Kunsthandel – Kunstvertrieb, Tagungsband des Fünften Heidelberger Kunstrechtstags am 7. und 8. Oktober 2011, Nomos Verlagsgesellschaft, herausgegeben von Prof. Dr. Thomas Dreier, Prof. Dr. Matthias Weller, Dr. Nicolai Kemle
Bildzitate von Kunstwerken als Schranke des Urheberrechts und des Eigentums mit Bezügen zum internationalen Privatrecht, Peter Lang, 2011, Schriftenreihe zum Urheber- und Kunstrecht, herausgegeben von Prof. Thomas Hoeren